Leicht-KFZ

Was sind Leicht-KFZ?

Leichtkraftfahrzeuge (Leicht-KFZ) sind vierrädrige Fahrzeuge.
Die maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Das Leergewicht darf 425 kg nicht überschreiten (mögliche Zuladung bis 675 kg).
Diesel-Elektro-Fahrzeuge mit einer maximalen Nutzleistung von 6 kW / 8,2 PS.

Wie lange gibt es schon Leicht-KFZ?

In vielen europäischen Ländern gehören Leicht-KFZ seit langem zu dem typischen Straßenbild.
In Deutschland sind sie seit Februar 2005 zugelassen.

 

Welchen Führerschein brauche ich?

Leicht-KFZ können mit den folgenden Führerscheinen bereits ab 16 Jahren gefahren werden:

 

  • alte Klassen 1, 4, 5 vor dem 1. Januar 1989 (nach Umstellung mit Schlüsselnummer 175)
  • Klassen A, M, T, vor dem 1. Januar 1989
  • neue Führerscheinklassen 1, T und AM

Wie erwerbe ich einen Leicht-KFZ-Führerschein AM - NEU?

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (Je nach Bundesland auch bereits ab 15 Jahren).
In der Fahrschule nehmen Sie an 12 theoretischen Doppelstunden und 2 Zusatzstunden teil.
Zudem erhalten Sie weitere praktische Unterweisungen.